Turnierordnung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes e.V. (DBSB)
beschlossen von der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 8.12.1990, geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.5.2012, geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 28.8.2013, geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 6.6.2016, geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 10.10.2021, zuletzt geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 10.05.2025
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§1 Spielbedingungen
1. Die Spielregeln des Weltschachbundes FIDE mit den Zusatzregeln für das Turnierschach zwischen Sehenden und Blinden – Zweibrettspiel, siehe Anhang – sind Bestandteil dieser Turnierordnung. Sie sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.
2. Bei allen Turnieren des DBSB hat jeder sehbehinderte Teilnehmer mit einem Blindenschachbrett zu spielen.
3. Bei allen Turnieren des DBSB müssen die Partien am Schachbrett entschieden werden.
4. Bei allen Turnieren des DBSB gilt ein Verbot jeglicher Rauschmittel, wie Alkohol, das Rauchen, Drogen usw.
5. Der Betrieb jeglicher elektronischen Medien ist
verboten, sofern sie nicht der Partienotation dienen.
Der Schiedsrichter ist berechtigt, die benutzten elektronischen Hilfsmittel für
die Notation, wie Braillezeilen, elektronische Diktiergeräte usw., zu
überprüfen. Die verwendeten Notationshilfen dürfen nicht der Partieanalyse
dienen.
6.
Karenzzeit:
Wer nicht spätestens 15 Minuten nach Spielbeginn im Turnierraum ist, hat seine
Partie verloren.
7.
Notationspflicht:
Bei allen Turnieren des DBSB – außer Schnellschach – gilt eine
Notationspflicht. Diese Pflicht endet für jeden Spieler, der vor der letzten
Zeitkontrolle erstmals weniger als 5 Minuten Restbedenkzeit zur Verfügung hat.
Die Mitschriften sind dem Turnierleiter spätestens 2 Wochen nach Beendigung des Turniers in elektronischer Form, auch Textdokumente, zu übermitteln. Falls dies mangels technischer Voraussetzungen nicht möglich ist, wird der Turnierleiter mit dem betreffenden Spieler eine andere Möglichkeit der Übermittlung finden.
§2 Bedenkzeit
Sofern in den jeweiligen Ausschreibungen nichts anderes geregelt ist, gilt folgende Bedenkzeit: Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 90 Minuten für die ersten 40 Züge, nach der Zeitkontrolle 30 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge, zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer Modus).
Bei Schnellschachturnieren gilt, sofern in den Ausschreibungen nichts anderes geregelt ist, folgende Bedenkzeit: 15 min je Spieler plus 10 s pro Zug von Beginn an
§3 Wertung bei Punktgleichheit
1. Bei Punktgleichheit wird in einem Rundenturnier nach dem System Sonneborn-Berger gewertet. Besteht auch danach Gleichheit, ist der direkte Vergleich zu Grunde zu legen, danach die Anzahl der gewonnenen Partien, danach die Schwarzsiege.
2. In einem Turnier nach Schweizer System ist die Buchholz-Wertung, einfache bzw. verfeinerte Wertung, anzuwenden. Besteht auch danach Punktgleichheit, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien.
§4 Turnierleiter/Schiedsrichter
1. Die Organisation eines Turniers des DBSB obliegt dem für das Turnier verantwortlichen Turnierleiter.
2. Für alle Turniere des DBSB ist vom Ausrichter ein Schiedsrichter zu benennen.
§5 Turnier-Ausschuss
1. Vor jedem Turnier wird aus dem Kreis der
Teilnehmer ein Turnier-Ausschuss gewählt. Er besteht aus drei Personen und zwei
Stellvertretern.
Der Turnier-Ausschuss hat folgende Aufgaben:
a) Die für das anstehende Turnier verbindliche Auslegung der Regeln.
b) Die endgültige Entscheidung über Streitfälle.
2. Im Fall a) sind Mitglieder und Stellvertreter beteiligt, im Fall b) wird ein Stellvertreter nur tätig, wenn ein Mitglied des Ausschusses am Streitfall beteiligt ist.
§6 Regelkommission
Zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Regelauslegung wird von der Delegiertenversammlung eine Kommission für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. Sie besteht aus drei fachkundigen Personen.
§7 Proteste
Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers kann kein Protest mehr eingelegt werden.
2. Abschnitt
Spielberechtigung und Spielbetrieb
§8 Turniere des DBSB
Der DBSB veranstaltet regelmäßig folgende Turniere:
a) Deutsche Meisterschaft
b) Bezirksmeisterschaften
c) Jugendmeisterschaft
d) Frauenmeisterschaft
e) Seniorenmeisterschaft
f) Schnellschachmeisterschaft
g) Telefonturnier
§9 Spielbezirke
Das Bundesgebiet gliedert sich in folgende Spielbezirke:
1.
Nord-Ost:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
2. West:
Nordrhein-Westfalen
3. Süd-West:
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
4. Süd:
Bayern, Sachsen, Thüringen.
§10 Spielberechtigung
1. Für alle Turniere des DBSB sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder spielberechtigt, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt.
2. Richtet sich ein Turnier nur an einen eingeschränkten Personenkreis, wie z.B. Senioren, Jugendliche oder Damen, oder soll die Turnierteilnahme auch Personen offenstehen, die gemäß dieser Turnierordnung nicht spielberechtigt sind, so ist dies in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt zu geben.
3. Qualifikationen und vom DBSB geförderte Turniere, z.B. IBCA-Meisterschaften,
können nur von ordentlichen Mitgliedern wahrgenommen werden.
4. Bei ELO-auszuwertenden Turnieren ist die Teilnahme nur mit FIDE-ID möglich. Diese ist – falls noch nicht vorhanden - durch die Spieler und Spielerinnen vor Turnierbeginn selbständig zu beantragen.
§11 Deutsche Meisterschaft
1. Die Deutsche Meisterschaft wird jährlich ausgetragen.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB sowie ausländische Teilnehmer, die in den jeweiligen Blinden- und Sehbehinderten-Schachverbänden ihres Landes Mitglied sind bzw. deren Sehfähigkeit den Bestimmungen der WHO entspricht.
3. Über den Modus wird entsprechend der Teilnehmerzahl entschieden. Bei geringer Teilnehmerzahl besteht die Möglichkeit von Hin- und Rückrunden. Weiterhin sind Doppelrunden möglich.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister JJJJ“.
§12 Bezirksmeisterschaft
Die Bezirksmeisterschaften werden von den Bezirken eigenverantwortlich durchgeführt.
§13 Jugendmeisterschaft
1. Die Jugendmeisterschaft des DBSB soll jährlich ausgetragen werden.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB, die zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3. Der Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Jugend JJJJ“. Weitere Nominierungen sind in der jeweiligen Ausschreibung geregelt
§14 Frauenmeisterschaft
1. Die Frauenmeisterschaft des DBSB soll jährlich ausgetragen werden.
2. Teilnahmeberechtigte sind alle weiblichen ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB sowie ausländische Teilnehmerinnen, die in den jeweiligen Blinden- und Sehbehinderten-Schachverbänden ihres Landes Mitglied sind bzw. deren Sehfähigkeit den Bestimmungen der WHO entspricht.
3. Der geplante Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Je nach Anmeldung entscheidet der Vorstand über die Form der Ausführung.
4. Die bestplatzierte Teilnehmerin des DBSB erhält den Titel „Deutsche Meisterin JJJJ“.
§15 Seniorenmeisterschaft
1. Die Seniorenmeisterschaft wird jährlich ausgetragen.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB, die im Austragungsjahr mindestens das 60. Lebensjahr vollenden.
3. Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.
4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Senioren JJJJ“
§16 Schnellschachmeisterschaft
1. Die Schnellschachmeisterschaft des DBSB wird jährlich bei vorliegender Interessenbekundung durchgeführt.
2. Die Bedenkzeit beträgt mindestens 15 Minuten pro Partie und Spieler.
3. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Schnellschach JJJJ“.
§17 Telefonturnier
Der DBSB veranstaltet Telefonturniere ohne Wertung als reine Freizeitturniere. Diese werden vom Referenten für Breitenschach organisiert. Die Teilnahme steht allen blinden und sehbehinderten Schachfreunden offen. Ziel ist es, Werbung für den DBSB zu machen und einfache Möglichkeiten zu bieten, Schach zu spielen und mit anderen Spielern und Spielerinnen Erfahrungen auszutauschen.
Aktuelle Turnierordnung vom 10.05.2025,
ausgearbeitet
von der Regelkommission und
bestätigt von der Delegiertenversammlung