Turnierordnung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes e.V. (DBSB)

beschlossen von der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 8.12.1990, geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 20.5.2012, geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 28.8.2013, geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 6.6.2016, zuletzt geändert durch Beschluss der ordentlichen Delegiertenversammlung am 10.10.2021

 

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

§1 Spielbedingungen

1. Die Spielregeln des Weltschachbundes FIDE mit den Zusatzregeln für das Turnierschach zwischen Sehenden und Blinden – Zweibrettspiel, siehe Anhang – sind Bestandteil dieser Turnierordnung. Sie sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.

2. Bei allen Turnieren des DBSB hat jeder sehbehinderte Teilnehmer mit einem Blindenschachbrett zu spielen.

3. Bei allen Turnieren des DBSB müssen die Partien am Schachbrett entschieden werden.

4. Bei allen Turnieren des DBSB gilt ein Verbot jeglicher Rauschmittel, wie Alkohol, das Rauchen, Drogen usw.

5. Der Betrieb jeglicher elektronischen Medien ist verboten, sofern sie nicht der Partienotation dienen.

6. Karenzzeit:
Wer nicht spätestens 15 Minuten nach dem  offiziell angesetzten Spielbeginn im Turnierraum ist, hat seine Partie verloren.

7. Notationspflicht:
Bei allen Turnieren des DBSB – außer Schnellschach – gilt eine Notationspflicht. Diese Pflicht endet für jeden Spieler, der vor der letzten Zeitkontrolle erstmals weniger als 5 Minuten Restbedenkzeit zur Verfügung hat.

Die Mitschriften sind dem Turnierleiter spätestens 2 Wochen nach Beendigung des Turniers in elektronischer Form, auch Textdokumente, zu übermitteln. Falls dies mangels technischer Voraussetzungen nicht möglich ist, wird der Turnierleiter mit dem betreffenden Spieler eine andere Möglichkeit der Übermittlung finden.

 

§2 Bedenkzeit

Die Bedenkzeit wird durch die Turnier-Ausschreibung geregelt. Ermöglicht die Teilnahme am jeweiligen Turnier des DBSB eine oder mehrere Qualifikationen für weitere Turniere, z.B. Deutsche Meisterschaft des Deutschen Schachbundes, soll sich die Bedenkzeit an den vorjährigen Ausschreibungen der Turniere richten, für die die Qualifikation erfolgen kann.

 

§3 Wertung bei Punktgleichheit

1. Bei Punktgleichheit wird in einem Rundenturnier nach dem System Sonneborn-Berger, einfache Wertung, gewertet. Lässt sich danach kein Unterschied ermitteln, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien. Danach wird die verfeinerte Wertung des Systems Sonneborn-Berger angewendet. Besteht auch danach Gleichheit, entscheidet die höhere Summe der gegnerischen DWZ-Zahlen.

2. In einem Turnier nach Schweizer System ist die Buchholz-Wertung, einfache bzw. verfeinerte Wertung, anzuwenden. Besteht auch nach Anwendung dieses Wertungssystems Punktgleichheit, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien. Lässt sich auch dann kein Unterschied ermitteln, entscheidet die höhere Summe der gegnerischen DWZ-Zahlen.

 

§4 Turnierleiter/Schiedsrichter

1. Die Organisation eines Turniers des DBSB obliegt dem für das Turnier verantwortlichen Turnierleiter.

2. Für alle Turniere des DBSB ist vom Ausrichter ein Schiedsrichter zu benennen.

 

§5 Turnier-Ausschuss

1. Vor jedem Turnier wird aus dem Kreis der Teilnehmer ein Turnier-Ausschuss gewählt. Er besteht aus drei Personen und zwei Stellvertretern.
Der Turnier-Ausschuss hat folgende Aufgaben:

a) Die für das anstehende Turnier verbindliche Auslegung der Regeln.

b) Die endgültige Entscheidung über Streitfälle.

2. Im Fall a) sind Mitglieder und Stellvertreter beteiligt, im Fall b) wird ein Stellvertreter nur tätig, wenn ein Mitglied des Ausschusses am Streitfall beteiligt ist.

 

§6 Regelkommission

Zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Regelauslegung wird von der Delegiertenversammlung eine Kommission für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. Sie besteht aus drei fachkundigen Personen.

 

§7 Proteste

Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers kann kein Protest mehr eingelegt werden.

 

2. Abschnitt

Spielberechtigung und Spielbetrieb

 

§8 Turniere des DBSB

Der DBSB veranstaltet regelmäßig folgende Turniere:

a)    Deutsche Meisterschaft

b)    Bezirksmeisterschaften

c)    Jugendmeisterschaft

d)    Damenmeisterschaft
e)  Seniorenmeisterschaft
f)   Schnellschachmeisterschaft
g)  Mannschaftsmeisterschaft
h)  Fernschachmeisterschaft
i)   Telefonturnier.

 

§9 Spielbezirke

Das Bundesgebiet gliedert sich in folgende Spielbezirke:

1. Nord-Ost:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
2. West:
Nordrhein-Westfalen
3. Süd-West:
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
4. Süd:
Bayern, Sachsen, Thüringen.

 

§10 Spielberechtigung

1. Für alle Turniere des DBSB sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder spielberechtigt, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt.

2. Richtet sich ein Turnier nur an einen eingeschränkten Personenkreis, wie z.B. Senioren, Jugendliche oder Damen, oder soll die Turnierteilnahme auch Personen offenstehen, die gemäß dieser Turnierordnung nicht spielberechtigt sind, so ist dies in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt zu geben.


3. Qualifikationen und vom DBSB geförderte Turniere, z.B. IBCA-Meisterschaften, können nur von ordentlichen Mitgliedern wahrgenommen werden.

 

§11 Deutsche Meisterschaft

1. Die Deutsche Meisterschaft wird jährlich ausgetragen.

2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB sowie ausländische Teilnehmer, die in den jeweiligen Blinden- und Sehbehinderten-Schachverbänden ihres Landes Mitglied sind bzw. deren Sehfähigkeit den Bestimmungen der WHO entspricht.

3. Die deutsche Meisterschaft wird in 7 Runden nach Schweizer System ausgetragen. Bei einer Teilnehmerzahl von 10 oder weniger wird ein Rundenturnier gespielt, wobei bei 9 und 10 Teilnehmern zwei sogenannte Doppelrunden stattfinden.

4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister JJJJ“.

 

§12 Bezirksmeisterschaft

Die Bezirksmeisterschaften werden in den Jahren mit gerader Endziffer von den Bezirken eigenverantwortlich durchgeführt.

 

§13 Jugendmeisterschaft

1. Die Jugendmeisterschaft des DBSB soll in den Jahren mit gerader Endziffer ausgetragen werden.

2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB, die zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

3. Der Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.

4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Jugend JJJJ“.

 

§14 Damenmeisterschaft

1. Die Damenmeisterschaft des DBSB soll in den Jahren mit gerader Endziffer ausgetragen werden.

2. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB.

3. Der Austragungsmodus wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.

4. Die bestplatzierte Teilnehmerin des DBSB erhält den Titel „Deutsche Meisterin Damen JJJJ“.

 

§15 Seniorenmeisterschaft

1. Die Seniorenmeisterschaft wird jährlich ausgetragen.

2. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und integrativen Mitglieder des DBSB, die im Austragungsjahr mindestens das 60. Lebensjahr vollenden.

3. Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Bei weniger als 6 Anmeldungen entscheidet der Vorstand über die Durchführung.

4. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Senioren JJJJ“.

 

§16 Schnellschachmeisterschaft

1. Die Schnellschachmeisterschaft des DBSB soll jährlich an einen Ausrichter-Bewerber vergeben werden. In den Jahren mit ungerader Endziffer soll die Schnellschach-Meisterschaft in Verbindung mit der Mannschafts-Meisterschaft ausgetragen werden.

2. Die Bedenkzeit beträgt mindestens 15 Minuten pro Partie und Spieler.

3. Der bestplatzierte Teilnehmer des DBSB erhält den Titel „Deutscher Meister Schnellschach JJJJ“.

 

§17 Mannschaftsmeisterschaft

1. Die Mannschaftsmeisterschaft des DBSB wird in 5 Runden in Jahren mit ungerader Endziffer ausgetragen. Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung festgelegt.

2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Stamm- und bis zu 2 Ersatzspielern. Sie gilt als angetreten, wenn mindestens 3 Spieler erschienen sind. Nehmen Stammspieler an einer Runde nicht teil, so rücken die Ersatzspieler in der Reihenfolge der Meldung auf.

3. Neben reinen Vereinsmannschaften können auch Spielgemeinschaften antreten. Die endgültige Meldung der Mannschaften und Brettreihenfolge erfolgt bei der Spielerbesprechung vor Turnierbeginn. Weiteres, z.B. Meldeschluss, Hotelbuchung, regelt die Turnier-Ausschreibung.

4. Modus und Wertung legt die Spielerbesprechung vor dem Turnier fest.

5. Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel „Deutscher Mannschaftsmeister JJJJ“.

 

§18 Telefonturnier

Der DBSB veranstaltet Telefonturniere ohne Wertung als reines Freizeitturnier. Diese werden vom Fernschachleiter organisiert. Die Teilnahme steht allen blinden oder sehbehinderten Schachfreunden offen. Ziel ist es, Werbung für den DBSB zu machen und einfache Möglichkeiten zu bieten, Schach zu spielen und sich mit anderen auszutauschen.

 

§19 Deutsche Fernschachmeisterschaft

siehe hierzu die Fernschach-Turnierordnung.

 

(Entwurf, Stand April 2021 - Gert Schulz, Frank Schellmann, Marcus Hausmann)